Chemnitzer GebärdensprachdolmetscherInnen

Arbeitsbereiche

Im Folgenden seien einige Beispiele für Einsatzbereiche von GebärdensprachdolmetscherInnen genannt:

Betrieb

medizinischer Bereich

Ausbildung

Fortbildung

Kindergarten / Schule

Behörde

juristischer Bereich

religiöser Bereich

kultureller Bereich

wissenschaftlicher Bereich

sportlicher Bereich

sonstige


Darf man "taubstumm" sagen?

Nein, bitte nicht.

Das Wort "taubstumm" ist ein historischer Begriff und wird heutzutage als diskriminierend empfunden. Man verwendet entweder "gehörlos" oder "taub" oder "hörgeschädigt".


Können Gehörlose aktiv am Straßenverkehr teilnehmen?

Ja!

Selbstverständlich können Gehörlose Auto fahren, Fahrrad fahren, Motorrad fahren und vieles mehr.